Wie lange der Beschuldigte das Kissen auf ihren Kopf gedrückt habe, wisse sie nicht. Sie habe versucht, sich zu wehren, zu überleben. Sie habe sich aber nicht befreien können. Sie habe niemandem davon erzählt. Man schäme sich ja auch. Auf die Frage, ob sie eingenässt gewesen sei bzw. uriniert gehabt habe, als sie aufgewacht sei, hat sie gesagt: «Ja, schon ein bisschen.» Den Vorfall habe sie nicht der Polizei gemeldet, weil sie Angst gehabt habe, dass der Beschuldigte sie irgendwann abpasse und ihr etwas antue (act. 300).