__ umzubringen, sei ausschlaggebend gewesen, dass sie am 2. Januar 2022 zur Polizei gegangen sei. Sie selbst sei vom Beschuldigten oft bedroht und geschlagen worden, er habe ihr körperlich vieles angetan, aber sie habe alles geschluckt und sich als Überdruckventil von ihm gesehen (act. 297). Sie habe im letzten Jahr im Frühling ertragen, dass er ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und sie fast umgebracht habe. Sie habe ertragen, dass er wie Hämmer auf sie eingeprügelt, sie an den Ohren gezogen und durch die Wohnung geschleift habe. Aber dass er C._____ umbringen wolle, gehe nicht (act.