2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen vor, er habe Ende Februar/Anfangs März 2021 seiner damaligen Ehefrau B._____ anlässlich einer Auseinandersetzung in der gemeinsamen Wohnung mit beiden Händen ein Kissen frontal auf das Gesicht gedrückt, sodass sie nicht mehr habe atmen können. B._____ habe versucht, sich zu wehren, aber der Beschuldigte habe das Kissen weiter auf ihr Gesicht gedrückt, bis sie sich nicht mehr geregt habe. Sie sei aufgrund des dauernden Einwirkens des Beschuldigten bewusstlos geworden und habe sich eingenässt. Sie habe sich in Lebensgefahr befunden.