2. Mit Urteil vom 19. Januar 2023 stellte das Bezirksgericht Aarau das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der mehrfachen Tätlichkeiten ein, sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei und der mehrfachen Drohung und der Freiheitsberaubung schuldig. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 80.00 mit einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00. Ferner befand es über die Einziehung sowie die Kostenfolgen.