Der Beschuldigte ist am 21. Mai 2021 in Teufenthal im Personenwagen BMW von der Regionalpolizei AargauSüd angehalten worden, wobei in der Folge die Durchführung einer Blut- und Urinprobe angeordnet wurde. Die Auswertung ergab ein positives Resultat auf Kokain (96 µg/L Kokain), wobei die festgestellte Kokain-Konzentration den in Art. 34 lit. c VSKV- ASTRA festgelegten Grenzwert (15 µg/L) klar überschritten hat. Für Kokain gilt nach der gesetzlichen Konzeption ohnehin eine «Nulltoleranz- Regelung». Lässt sich Kokain im Blut (wie hier) zuverlässig nachweisen, besteht eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der Fahrunfähigkeit (vgl. BGE 147 IV 439 E. 3.2). Gemäss den im «FinZ-Set» (UA act.