Insgesamt ist bei den Fahrten ohne Berechtigung in Relation zum Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Verhaltensweisen und Gefährdungen von einem jeweils nicht mehr leichten Tatverschulden und dafür – bei isolierter Betrachtung – angemessenen Einzelstrafen von 3 Monaten Freiheitsstrafe für die Fahrt vom 21. Mai 2021 und 4 Monaten für die Fahrten am 10. Juni 2021 auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist – in Bezug auf die Fahrten vom 10. Juni 2021 – einerseits der enge zeitliche, örtliche und sachliche Zusammenhang zur einfachen Körperverletzung und den weiteren Delikten zu beachten.