__ zu verhindern, die Haustüre beim Verlassen des Hauses abgeschlossen. Insgesamt zeugt das Handeln des Beschuldigten und der Mittäterin B._____, die einen ihnen körperlich klar unterlegenen älteren Mann über einen nicht unerheblichen Zeitraum hinweg in dessen eigenem Haus festgehalten, mit Klebeband gefesselt und körperlich angegangen - 19 - haben, von einem erschreckenden Mass an Kaltherzigkeit und Skrupellosigkeit, das deutlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands der einfachen Körperverletzung hinausgegangen ist.