Der Beschuldigte hat zusammen mit der Mitbeschuldigten B._____ mehrfach auf E._____ eingeschlagen und eingetreten. Als Folge davon hat E._____ diverse erhebliche Verletzungen erlitten (siehe dazu oben). E._____ war aufgrund der Verletzungen im Spital. Er konnte dieses nach einigen Tagen wieder verlassen, wobei die Wunden nach wenigen Wochen verheilt sind und er – nach eigenen Angaben – heute weder physische noch psychische Einschränkungen hat. Selbst wenn E.___