Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 27. Januar 2022 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Drohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Schliesslich verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Baden mit Strafbefehl vom 7. Juni 2023 wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und geringfügigen Diebstahls zu einer