Weiter verurteilte ihn das Gerichtspräsidium Baden mit Urteil vom 21. Juni 2021 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 27. Januar 2022 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Drohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.