Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 12. Juni 2020 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung und mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'300.00 verurteilt. Weiter verurteilte ihn das Gerichtspräsidium Baden mit Urteil vom 21. Juni 2021 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00.