Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist fünf Verurteilungen auf. So wurde der Beschuldigte mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 27. Oktober 2005 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Begünstigung gemäss Art. 305 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, wobei eine ambulante Massnahme angeordnet wurde. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 12. Juni 2020 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung und mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'300.00 verurteilt.