ist, ob der Beschuldigte, die Mitbeschuldigte B._____ oder beide mit Schlägen und Tritten auf E._____ eingewirkt haben. Es ist jedoch nicht erstellt, dass sie dies mit voller Wucht und hoher Kraftanwendung getan haben. So gab E._____ selbst an, er habe die Intensität der Schläge und Tritte nicht einordnen können und habe auch nicht vor Schmerzen geschrien (UA act.