Der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B._____ haben von Anfang an ausgeführt, dass es ihnen darum gegangen sei, E._____ aufgrund angenommener pädophiler Übergriffe eine «Abreibung» bzw. einen Denkzettel zu verpassen und ihm das Leben schwer zu machen, nicht aber, ihn schwer zu verletzen oder gar zu töten. Aufgrund der von E._____ erlittenen Verletzungen ist zwar davon auszugehen, dass der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B.___