Raubabsicht. Sodann ist auffallend, dass es sich bei diesen Gegenständen hauptsächlich um persönliche Gegenstände bzw. um Erinnerungsstücke von E._____ gehandelt hat, was für die Aussage des Beschuldigten spricht, dass es nicht um die Erbeutung von Geld und Wertgegenständen gegangen sei, sondern er und die Mitbeschuldigte B._____ E._____ das Leben hätten schwer machen und ihm einen Denkzettel verpassen wollen. Für die Darstellung des Beschuldigten sprechen auch die von ihm aus der Untersuchungshaft verfassten Schreiben. So hat der Beschuldigte im Schreiben an F._____ vom 21. Juni 2021 ausgeführt, er habe einen «Seich» gemacht, indem er einen «pädophilen Sack» geschlagen habe.