Gegen eine Raubabsicht spricht sodann, dass anlässlich der am 11. Juni 2021 durchgeführten Hausdurchsuchung im Haus von E._____ im Sekretär, welcher sich im Wohnzimmer befindet, ein schwarzes Portemonnaie mit € 225.88 und unter dem Portemonnaie eine € 100-er- Note sowie im Papierhaufen vor dem Sekretär ein blaues Milchbüchlein mit einer Schweizer 100er-Note vorgefunden worden sind. Des Weiteren sind im Schlafbereich zwei Bankkarten vorgefunden worden (UA act. 699, act. 711 ff.).