__ angegangen worden ist. So hat er anlässlich seiner Einvernahme am 11. Juni 2021 – und damit ein Tag nach der Tat – zu Protokoll gegeben, er habe sich gefragt, aus welchem Grund er von den Tätern dermassen angegangen worden sei. Er habe sich auch überlegt, was sie gewollt hätten, sie hätten es ihm nicht gesagt. Er wisse nicht, ob die «Sauerei», welche sie angerichtet hätten, aus Wut gewesen sei, habe aber schon das Gefühl, die Unordnung in seinem Haus sei aus Boshaftigkeit gemacht - 11 - worden (UA act. 1056). Ein Raubmotiv lässt sich unter diesen Umständen nicht erstellen.