dass der Sohn der Mitbeschuldigten B._____ als Opfer eines mutmasslichen Sexualdelikts an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen hatte, die Anklage gegen E._____ jedoch abgewiesen worden sei und der jüngere Sohn der Mitbeschuldigten B._____ ebenfalls indirekt in die Missbrauchshandlungen einbezogen worden sein soll. Vor diesem Hintergrund haben der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B._____ den gemeinsamen Entschluss gefasst, E._____ an dessen Wohndomizil aufzusuchen. Der Beschuldigte hat in der Landi Klebeband und Kabelbinder gekauft, um E._____ damit fesseln zu können, was dem gemeinsamen Plan entsprochen hat. Schliesslich sind der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B.___