_ die entwendeten Gegenstände in einem Koffer in Q._____ zurückgelassen. 2.3.2. Der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B._____ haben unbestrittenermassen in Mittäterschaft gehandelt. E._____ ist beim Beschuldigten und bei B._____ im Vorfeld der Tat zum Gesprächsthema geworden, weil der Beschuldigte wenige Tage zuvor vernommen hatte, - 10 -