Der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B._____ haben das Haus von E._____ auf beiden Etagen durchsucht und dabei ein Chaos hinterlassen (offene, herausgerissene Schubladen, verstelltes Mobiliar, durchsuchte Unterlagen, Kleidung usw.). Dabei hat der Beschuldigte Bargeld im Betrag von Fr. 40.00 aus dem Portemonnaie von E._____ genommen, sowie alte Münzen, ein Diktiergerät, ein Mobiltelefon, zwei Fahrzeugschlüssel, ein Schüleretui inkl. vier Schlüssel, ein Dartpfeile-Set, zwei Portemonnaie sowie eine Blechdose mit diversen privaten Schriftstücken entwendet. Bis auf das Bargeld haben der Beschuldigte und die Mitbeschuldigte B._____ die entwendeten Gegenstände in einem Koffer in Q.