Bundesgerichts 6B_1137/2020 vom 17. April 2023 E. 1.5.1 mit weiteren Hinweisen). 2.3. 2.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 10. Juni 2021 zusammen mit der Mitbeschuldigten B._____ in das Haus des damals 87 Jahre alten E._____ eingedrungen ist und es in der Folge zu körperlichen Übergriffen gekommen ist. Dabei hat E.___