4.2 Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen vollzogen. 5. In teilweiser Gutheissung der Zivilklage wird der Beschuldigte in solidarischer Haftbarkeit mit der Mitbeschuldigten B._____ verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger [E._____] als Schadenersatz Fr. 3'268.70 und als Genugtuung Fr. 3'000.00 zu bezahlen.