Erläuterungen zur bedingten Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB): […] -6- 2.3 Der zu verbüssende Teil der Freiheitsstrafe macht 1 Jahr aus. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 29 Tagen (15.06.2021 - 13.07.2021) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. 3. 3.1 Der Beschuldigte wird in Anwendung von Art. 286 Abs. 1 StGB und gestützt auf Art. 34 und Art. 47 StGB zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 30.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf Fr. 600.00.