2.3.2. Zweifellos haben die von E._____ erlittenen Verletzungen den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Beschuldigte und der Mitbeschuldigte darüber hinaus eine schwere Körperverletzung von E._____ mindestens in Kauf genommen haben. Das ist aus folgenden Gründen zu verneinen: