3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. November 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, qualifizierten Diebstahls und Angriffs und eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 3 Jahre und 7 Monate sowie die Anordnung einer Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren. 3.2. Am 10. Januar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 25. März 2024 beantragte die Beschuldigte die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft.