8. 8.1 Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 3'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'750.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 18'489.00 d) andere Auslagen Fr. 156.00 Total Fr. 23'395.00 Der Beschuldigten werden die Gebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) – d) im Gesamtbetrag von Fr. 23'395.00 auferlegt.