7. In teilweiser Gutheissung der Zivilklage wird die Beschuldigte in solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschuldigten B._____ verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger als Schadenersatz Fr. 3'268.70 und als Genugtuung Fr. 3'000.00 zu bezahlen. -6-