Durch das geplante, skrupellose, gewalttätige und kühne, grausame sowie menschenverachtende Verhalten und Vorgehen von B._____ und A._____ am helllichten Tag, fürchtete der Geschädigte totgeschlagen zu werden und wurde dieser in Angst und Schrecken versetzt. B._____ und A._____ handelten in der Absicht, den Geschädigten auszurauben und wollten sich in direkter Konfrontation an ihm rächen (evtl. B._____ und A._____ handelten in der alleinigen Absicht sich in direkter Konfrontation am Geschädigten zu rächen).