Als der Geschädigte wehrlos, verletzt und zeitweise bewusstlos im Reduit auf dem kalten Betonboden lag, durchsuchten B._____ und A._____ auf beiden Etagen die Wohnung des Geschädigten nach Wertgegenständen, hinterliessen dabei ein Chaos (offene, herausgerissene Schubladen, verstelltes Mobiliar, durchsuchte Unterlagen, Kleidung, etc.) und entwendeten Bargeld in Höhe von CHF 40.00, alte Münzen (Wert unbekannt), ein Diktiergerät Philips