Unterarmen. Weiter wurden die Fingerstrecksehnen der linken Hand des Geschädigten freigelegt und verlor dieser zeitweise das Bewusstsein. B._____ und A._____ nahmen in Kauf und es war ihnen egal, dass der 87-jährige altersbedingt körperlich geschwächte Geschädigte durch die Schläge einen Schädelbruch, Blutungen im Kopfinnern, Rippenbrüche oder Verletzungen der Brust- oder Bauchorgane und damit schwere Schäden hätte davontragen können. Auch stellten beide fest, dass der Geschädigte unmittelbar nach den ersten gewaltsamen tätlichen Übergriffen bereits erheblich verletzt war und am Kopf, im Gesicht und an beiden Händen stark geblutet hat.