Zwischen 11:40 Uhr und 12:19 Uhr stürmten B._____ und A._____ am T-Weg in Q._____ durch die offen gestandene Wohnungstüre in die Wohnung des Geschädigten, während dieser im Wohnzimmer mit dem Rücken zur Eingangstüre vor dem Fernseher in seinem Fernsehsessel sass. Anschliessend haben die Beschuldigten den Geschädigten angeschrien, von hinten überrascht, überwältigt, geschlagen und getreten sowie mit Klebeband geknebelt und dann in ein Reduit geschleift und zwar folgendermassen: