Bevor B._____ und A._____ die Wohnung des Geschädigten betraten, vermummten sie sich je mit einer Sturmhaube. Hätte der Geschädigte die Wohnungstüre nicht geöffnet, z. B. weil er niemanden erwartet hätte, planten B._____ und A._____ erneut zu klingeln und sich als Mitarbeiter der Firma cablecom auszugeben, damit der Geschädigte die Wohnungstüre öffnen würde. Als Tatwerkzeuge führten B._____ und A._____ neben den Kabelbindern, dem (Beton-) Klebeband und den Sturmhauben auch Handschuhe, einen Hammer, ein Japanmesser und weitere Utensilien und je einen kompletten Satz Wechselkleidung inkl. Ersatzschuhe in einer Sporttasche mit.