In der Woche vom 07.06.2021 hat der Beschuldigte B._____ vernommen, dass der Sohn der Beschuldigten A._____ als Opfer eines mutmasslichen Sexualdelikts an einer Gerichtsverhandlung teilnahm und die «Anklage» gegen den (beschuldigten) Onkel «abgewiesen» wurde. Da der jüngere Sohn von A._____ seinerseits ebenfalls indirekt in die Missbrauchshandlungen des Geschädigten (des vorliegenden Verfahrens ST.2021.3601) einbezogen worden sein soll, wurde dieser bei B._____ und A._____ wieder zum Gesprächsthema. Diese Umstände und der vorgängig mehrtätige Kokain- und Heroinkonsum von B._____ und A.___