Dabei hat er innerhalb kürzester Zeit mehrfach das hochstehende Rechtsgut der körperlichen Integrität verletzt. Er wird denn auch mit diesem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von deutlich mehr als zwei Jahren verurteilt (zur «Zweijahresregel» vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1248/2023 vom 9. April 2024 E. 3.4 mit Hinweisen). Ferner ist auch die Regelmässigkeit, mit der er über die Jahre hinweg delinquiert hat, zu berücksichtigen (vgl. oben).