Widerhandlung gegen die Covid-19 Verordnung 2 (MIKA-Akten, UA act. 258 f) und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. Mai 2021 wegen Widerhandlung gegen die VRV verurteilt (MIKA-Akten, UA act. 367 f.). Aus der über die Jahre hinweg wiederkehrenden Begehung von teilweise schweren Straftaten und hohen Verschuldens des Beschuldigten ergibt sich eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Schweizer Straf- und Vollzugssystem. Die ausgesprochenen Strafen liessen ihn unbeeindruckt, obwohl ihm zahlreiche Chancen gewährt wurden. Trotz eindringlicher Ermahnungen ist er jedoch durch eine wiederkehrende und ausgeprägte Ignoranz gegenüber der hiesigen Rechts- und Werteordnung aufgefallen.