Einkommen einen sehr hohen Betrag darstellte, verurteilt wurde. Auch in letztgenanntem Verfahren stand eine Landesverweisung im Raum, was ihn jedoch nicht davon abgehalten hat, lediglich rund zwei Monate nach Urteilseröffnung wegen mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung erneut straffällig zu werden, wofür er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 13. Februar 2023 verurteilt wurde. Neben den im Strafregisterauszug aufgeführten Vorstrafen stand der Beschuldigte bereits in seinen Jugendjahren mit dem Gesetz in Konflikt. Im Jahr 2015 kam es zu einem Einschleichdiebstahl in ein Schulhaus, wobei sich der Beschuldigte geständig zeigte (MIKA-Akten, UA act.