Insbesondere hat er sich wegen Begünstigung, versuchter Erpressung, Beschimpfung, Angriffs und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht, wofür er mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 22. April 2020 zu einem bedingten Freiheitsentzug von 10 Tagen verurteilt wurde. Innerhalb dieser Probezeit beging er eine versuchte schwere Körperverletzung, einen Angriff sowie einen Hausfriedensbruch, wofür er mit Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 9. Mai 2022 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 9'000.00, was bei seinem damaligen