Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich die Verurteilungen des Beschuldigten aus: Er hat bereits diverse Delikte begangen, teilweise vor und teilweise nach den vorliegend zu beurteilenden Taten des versuchten Raubs, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Insbesondere hat er sich wegen Begünstigung, versuchter Erpressung, Beschimpfung, Angriffs und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht, wofür er mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 22. April 2020 zu einem bedingten Freiheitsentzug von 10 Tagen verurteilt wurde.