Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14 und 16). Seine sozialen Beziehungen – neben seinen Eltern und seinen Schwestern – bestehen in einem kleinen Freundeskreis, wobei er sich von «schlechten Kollegen» distanziert haben will. Er habe zwei Kollegen, mit denen er jeweils unterwegs sei (vgl. GA act. 103/2; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 21). Eine Freundin habe er nicht (GA act. 104/1; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz sind nicht ersichtlich. Er gehe aber regelmässig in die Kirche (GA act. 147; - 23 -