In dieser Zeit kam es insofern zu einer Verfahrensunterbrechung von rund 6 Monaten, als die Hauptverhandlung vom 23. November 2022 auf den 10. Mai 2023 verschoben werden musste, was den faktischen Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewährung zentraler Opferrechte – die lediglich einen Tag vor der Verhandlung beantragt wurden – bzw. dazu benötigten räumlichen Verfügbarkeiten geschuldet und nicht durch die Strafbehörden zu verantworten war. Die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens erscheint auch mit Blick auf die geltend gemachten Verfahrensunterbrüche zwischen der Anklageerhebung und dem Versand der Beweisverfügung von 2 Monaten,