Am 22. November 2022 musste die Verhandlung aufgrund eines Antrags auf Vermeidung einer Konfrontation mit dem Beschuldigten und der so kurzfristig nicht zur Verfügung stehenden, aber dafür notwendigen Räumlichkeiten, verschoben werden (GA act. 68 f.). Mit Vorladung vom 16. Januar 2023 wurde die Verhandlung auf den 10. Mai 2023 angesetzt (GA act. 82 f.), durchgeführt und das Urteil mündlich eröffnet (GA act. 95 ff.). Das Dispositiv wurde dem Verteidiger am 1. Juni 2023 und das begründete Urteil am 2. November 2023 zugestellt (GA act. 207). - 20 -