Die vorliegend zu beurteilenden Straftaten ereigneten sich am 9. Juli 2021. Nach der Anklageerhebung am 25. November 2021 verfügte die Vorinstanz am 31. Januar 2022 die Beweisverfügung und wies den Beweisergänzungsantrag des Beschuldigten vom 24. Februar 2022 mit Verfügung vom 12. September 2022 ab (UA act. 43 ff.). Mit Vorladung vom 5. September 2022 wurde die Hauptverhandlung auf den 23. November 2022 angesetzt (GA act. 32 f.). Am 22. November 2022 musste die Verhandlung aufgrund eines Antrags auf Vermeidung einer Konfrontation mit dem Beschuldigten und der so kurzfristig nicht zur Verfügung stehenden, aber dafür notwendigen Räumlichkeiten, verschoben werden (GA act.