3.9. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und begründet dies mit der langen Dauer des vorinstanzlichen Verfahrens insbesondere mit diversen Verfahrensunterbrüchen und der Zeitspanne für die Ausfertigung des begründeten vorinstanzlichen Urteils (Plädoyer der Verteidigung S. 8). Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_454/2023 vom 27. März 2024 E. 3.1.3; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden.