3.5. Der Beschuldigte hat den versuchten Raub, die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch am 9. Juli 2021 und somit in einem Zeitpunkt verübt, bevor er mit Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 9. Mai 2022 wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäss Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB und Angriffs gemäss Art. 134 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie wegen Hausfriedensbruchs gemäss Art.