3.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für den versuchten Raub, die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten mit einem zu vollziehenden Anteil von 16 Monaten und einem bedingten Anteil von 16 Monaten, Probezeit 5 Jahre, verurteilt. Der Beschuldigte beantragt im Falle einer Verurteilung eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren (Plädoyer der Verteidigung S. 9).