Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Denn damit hat er lediglich seine Intention abweichend umschrieben, nicht jedoch eine tatsächlich durchgeführte Handlung (Öffnen der Türe), an die man sich einfacher erinnern kann. Ob nun die Türe geöffnet wurde, damit er sich aus der Wohnung entfernen konnte, damit C._____ sich aus der Wohnung entfernen würde oder sogar beides, ist letztlich in Bezug auf die Feststellung des Sachverhalts mangels Relevanz zu vernachlässigen.