Der Beschuldigte bestreitet hingegen, den versuchten Raub sowie die Sachbeschädigung und den Hausfriedensbruch begangen zu haben. Vielmehr schildert er, am frühen 9. Juli 2021 – nachdem C._____ schnell aus der Wohnung gegangen sei – das Klirren eines Fensters im Erdgeschoss gehört zu haben, worauf er Nachschau gehalten habe. Er habe daraufhin das eingeschlagene Fenster und im Zimmer dahinter seinen Kollegen C._____ erkannt, weshalb er durch eben dieses Fenster eingestiegen sei, um diesen vor weiteren Dummheiten zu bewahren. Beim Einstieg habe er sich eine Schnittwunde an der Hand zugezogen. Als er seinen Kollegen nicht habe zum Rückzug bewegen können, habe er die Wohnung von D.__