D._____ die Haustür geöffnet habe, um aus der Wohnung zu flüchten, soll der Beschuldigte mit einem Küchenmesser (Klingenlänge ca. 20 cm) bewaffnet davorgestanden und D._____ aufgefordert haben, ruhig zu sein und ihm nicht in die Augen zu schauen. Sie hätten sich schliesslich in die Wohnung zurückbegeben. Der Beschuldigte habe mit dem Messer herumgefuchtelt und D._____ gesagt, dass er Geld wolle und Folgendes geäussert: «lch bin nöd us dem Land. Weisch was machemer mit Lüüt i mim Land». Nach rund zehn Minuten seien die Täter ohne Deliktsgut von dannen gezogen.