9. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Emanuel Suter, Rechtsanwalt, Frick, wird eine Entschädigung von Fr. 9'893.70 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 707.35) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss vorstehender Ziff. 8.1 lit. c.) und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen. Die Entschädigung wird einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorgemerkt. Sie wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen (Art. 135 Abs. 4 i.V.m. Art.426 Abs. 1 StPO). 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 22. November 2023 beantragte der Beschuldigte: