8. 8.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Anklagegebühr von Fr. 2'100.00 b) der Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 9'893.70 d) den Kosten für die unentgeltliche Vertretung des Zivilklägers von Fr. 4'386.10 e) den Kosten des KSB und des KSA von Fr. 4'641.00 f) den Spesen von Fr. 341.60 Total Fr. 25'362.40